Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Regensburg Tourismus GmbH in der Fassung vom 01.04.2015, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Für den Fall, dass der Notar oder die Kommunalaufsicht eine Änderung des vorgelegten Gesellschaftsvertrages fordern, wird der Vertreter der Stadt Regensburg ermächtigt, den Änderungen zuzustimmen, soweit davon nicht grundlegende Regelungen betroffen sind.
22.04.2015 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Ö 4 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
30.04.2015 - Stadtrat der Stadt Regensburg
Ö 2 - an Verwaltung zurück verwiesen
Der Tagesordnungspunkt wird von der Verwaltung zurückgezogen.
20.05.2015 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Regensburg Tourismus GmbH in der Fassung vom 01.04.2015, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Für den Fall, dass der Notar oder die Kommunalaufsicht eine Änderung des vorgelegten Gesellschaftsvertrages fordern, wird der Vertreter der Stadt Regensburg ermächtigt, den Änderungen zuzustimmen, soweit davon nicht grundlegende Regelungen betroffen sind.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
21.05.2015 - Stadtrat der Stadt Regensburg
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Regensburg Tourismus GmbH in der Fassung vom 01.04.2015, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Für den Fall, dass der Notar oder die Kommunalaufsicht eine Änderung des vorgelegten Gesellschaftsvertrages fordern, wird der Vertreter der Stadt Regensburg ermächtigt, den Änderungen zuzustimmen, soweit davon nicht grundlegende Regelungen betroffen sind.