Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Oberbürgermeister Wolbergs ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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