TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Vereidigung von zwei berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern |
|
VO/14/10273/SK2 |
|
Ö 3 |
|
|
Bürgerinformationsveranstaltung Unterer Wöhrd
- mündlicher Bericht - |
|
VO/14/10297/SK2 |
|
Ö 4 |
|
|
Errichtung eines zweigruppigen Kinderhortes an der Schule Königswiesen in städtischer Trägerschaft |
|
VO/14/10279/52 |
|
Ö 5 |
|
|
Waisenhausstiftung Stadtamhof;
Eröffnungsbilanz der Zustiftung
Margarete und Karl Nagel Stiftung
für das Geschäftsjahr 2014 |
|
VO/14/10301/54 |
|
Ö 6 |
|
|
Jahresabschluss der Georg-Hegenauer-Stiftung für
das Geschäftsjahr 2012;
Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO |
|
VO/14/10302/54 |
|
Ö 7 |
|
|
Jahresabschlüsse der Waisenhausstiftung Stadtamhof für
die Geschäftsjahre 2011 und 2012;
Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO |
|
VO/14/10304/54 |
|
Ö 8 |
|
|
Jahresabschlüsse der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für
die Geschäftsjahre 2011 und 2012;
Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO |
|
VO/14/10305/54 |
|
Ö 9 |
|
|
Jahresabschluss der Georg-Hegenauer-Stiftung für
das Geschäftsjahr 2012;
Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO |
|
VO/14/10306/54 |
|
Ö 10 |
|
|
Jahresabschlüsse der Waisenhausstiftung Stadtamhof
für die Geschäftsjahre 2011 und 2012;
Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO |
|
VO/14/10307/54 |
|
Ö 11 |
|
|
Jahresabschlüsse der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für
die Geschäftsjahre 2011 und 2012;
Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO |
|
VO/14/10308/54 |
|
Ö 12 |
|
|
Aufhebung der Verordnung über die Verwendung fester Brennstoffe (Brennstoffverordnung - BStV) |
|
VO/14/10266/31 |
|
Ö 13 |
|
|
Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2014 |
|
VO/14/10316/18 |
|
Ö 14 |
|
|
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft Regensburg |
|
VO/14/10237/85 |
|
Ö 15 |
|
|
Zulassungsbedingungen für die Regensburger Maidult und Herbstdult |
|
VO/14/10248/32 |
|
Ö 16 |
|
|
Wissenschaftliche Erforschung des Kriegsendes 1945 in Regensburg |
|
VO/14/10097/45 |
|
Ö 17 |
|
|
Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg |
|
VO/14/10244/RIV |
|
Ö 18 |
|
|
Weiterentwicklung des Stadtmarketings |
|
VO/14/10241/66 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Vorbehaltlich der Verschmelzung der Werbegemeinschaft Regensburg e.V. mit dem Stadtmarketing Regensburg e.V. wird ab dem 1. Januar 2015 der Beitrag der Stadt Regensburg zum Stadtmarketing e.V. auf maximal 150.000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Obergrenze werden die Beiträge der Stadtmarketingmitglieder jeweils verdoppelt. Der Beitrag der Stadt für das Regionalmarketing in Höhe von ca. 8.000 Euro ist in der Gesamtsumme enthalten.
- Es wird erwartet, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate ein schlüssiges Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings vorlegt (integriertes Marketingkonzept). Hierbei sind die Schnittstellen und die Aufgabenverteilung zwischen Stadtmarketing, Aktionsgemeinschaft Altstadt, Regensburg Tourismus GmbH und weiteren Kooperationspartnern eindeutig zu klären und zu definieren.
- Diese Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Sollte die Verschmelzung der Werbegemeinschaft mit dem Stadtmarketing nicht erfolgen, behält der Beschluss vom 28.11.2013 seine Gültigkeit.
- Spätestens im Jahr 2017 ist dem Stadtrat ein Vorschlag für die weitere Zukunft des Stadtmarketings Regensburg vorzulegen.
|
|
|
|
|
08.10.2014 - Ausschuss für Wirtschaft |
|
|
Ö 6 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Vorbehaltlich der Verschmelzung der Werbegemeinschaft Regensburg e.V. mit dem Stadtmarketing Regensburg e.V. wird ab dem 1. Januar 2015 der Beitrag der Stadt Regensburg zum Stadtmarketing e.V. auf maximal 150.000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Obergrenze werden die Beiträge der Stadtmarketingmitglieder jeweils verdoppelt. Der Beitrag der Stadt für das Regionalmarketing in Höhe von ca. 8.000 Euro ist in der Gesamtsumme enthalten.
- Es wird erwartet, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate ein schlüssiges Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings vorlegt (integriertes Marketingkonzept). Hierbei sind die Schnittstellen und die Aufgabenverteilung zwischen Stadtmarketing, Aktionsgemeinschaft Altstadt, Regensburg Tourismus GmbH und weiteren Kooperationspartnern eindeutig zu klären und zu definieren.
- Diese Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Sollte die Verschmelzung der Werbegemeinschaft mit dem Stadtmarketing nicht erfolgen, behält der Beschluss vom 28.11.2013 seine Gültigkeit.
- Spätestens im Jahr 2017 ist dem Stadtrat ein Vorschlag für die weitere Zukunft des Stadtmarketings Regensburg vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
|
|
|
|
|
23.10.2014 - Stadtrat der Stadt Regensburg |
|
|
Ö 18 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Vorbehaltlich der Verschmelzung der Werbegemeinschaft Regensburg e.V. mit dem Stadtmarketing Regensburg e.V. wird ab dem 1. Januar 2015 der Beitrag der Stadt Regensburg zum Stadtmarketing e.V. auf maximal 150.000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Obergrenze werden die Beiträge der Stadtmarketingmitglieder jeweils verdoppelt. Der Beitrag der Stadt für das Regionalmarketing in Höhe von ca. 8.000 Euro ist in der Gesamtsumme enthalten.
- Es wird erwartet, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate ein schlüssiges Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings vorlegt (integriertes Marketingkonzept). Hierbei sind die Schnittstellen und die Aufgabenverteilung zwischen Stadtmarketing, Aktionsgemeinschaft Altstadt, Regensburg Tourismus GmbH und weiteren Kooperationspartnern eindeutig zu klären und zu definieren.
- Diese Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Sollte die Verschmelzung der Werbegemeinschaft mit dem Stadtmarketing nicht erfolgen, behält der Beschluss vom 28.11.2013 seine Gültigkeit.
- Spätestens im Jahr 2017 ist dem Stadtrat ein Vorschlag für die weitere Zukunft des Stadtmarketings Regensburg vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion
|
Ö 19 |
|
|
Förderung des Einzelhandelsstandorts Altstadt |
|
VO/14/10242/66 |
|
Ö 20 |
|
|
Verbesserung im Radwegenetz
Umbau des bestehenden Radweges in der Landshuter Straße zwischen Odessaring (Osttangente) und Kirchfeldallee
|
|
VO/14/10296/65 |
|
Ö 21 |
|
|
Ausbau und Neugestaltung Prinzenweg |
|
VO/14/10298/65 |
|
|
|
|
|
|
|
|