Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 23.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vereidigung von zwei berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern
VO/14/10273/SK2  
Ö 3  
Bürgerinformationsveranstaltung Unterer Wöhrd - mündlicher Bericht -
VO/14/10297/SK2  
Ö 4  
Errichtung eines zweigruppigen Kinderhortes an der Schule Königswiesen in städtischer Trägerschaft
Enthält Anlagen
VO/14/10279/52  
Ö 5  
Waisenhausstiftung Stadtamhof; Eröffnungsbilanz der Zustiftung Margarete und Karl Nagel Stiftung für das Geschäftsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/14/10301/54  
Ö 6  
Jahresabschluss der Georg-Hegenauer-Stiftung für das Geschäftsjahr 2012; Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
VO/14/10302/54  
Ö 7  
Jahresabschlüsse der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Geschäftsjahre 2011 und 2012; Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
VO/14/10304/54  
Ö 8  
Jahresabschlüsse der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für die Geschäftsjahre 2011 und 2012; Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
VO/14/10305/54  
Ö 9  
Jahresabschluss der Georg-Hegenauer-Stiftung für das Geschäftsjahr 2012; Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
VO/14/10306/54  
Ö 10  
Jahresabschlüsse der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Geschäftsjahre 2011 und 2012; Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
VO/14/10307/54  
Ö 11  
Jahresabschlüsse der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für die Geschäftsjahre 2011 und 2012; Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
VO/14/10308/54  
Ö 12  
Aufhebung der Verordnung über die Verwendung fester Brennstoffe (Brennstoffverordnung - BStV)
Enthält Anlagen
VO/14/10266/31  
Ö 13  
Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2014
VO/14/10316/18  
Ö 14  
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft Regensburg
Enthält Anlagen
VO/14/10237/85  
Ö 15  
Zulassungsbedingungen für die Regensburger Maidult und Herbstdult
VO/14/10248/32  
Ö 16  
Wissenschaftliche Erforschung des Kriegsendes 1945 in Regensburg
VO/14/10097/45  
Ö 17  
Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/14/10244/RIV  
Ö 18  
Weiterentwicklung des Stadtmarketings
VO/14/10241/66  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Vorbehaltlich der Verschmelzung der Werbegemeinschaft Regensburg e.V. mit dem Stadtmarketing Regensburg e.V. wird ab dem 1. Januar 2015 der Beitrag der Stadt Regensburg zum Stadtmarketing e.V. auf maximal 150.000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Obergrenze werden die Beiträge der Stadtmarketingmitglieder jeweils verdoppelt. Der Beitrag der Stadt für das Regionalmarketing in Höhe von ca. 8.000 Euro ist in der Gesamtsumme enthalten.

 

  1. Es wird erwartet, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate ein schlüssiges Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings vorlegt (integriertes Marketingkonzept). Hierbei sind die Schnittstellen und die Aufgabenverteilung zwischen Stadtmarketing, Aktionsgemeinschaft Altstadt, Regensburg Tourismus GmbH und weiteren Kooperationspartnern eindeutig zu klären und zu definieren.

 

  1. Diese Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Sollte die Verschmelzung der Werbegemeinschaft mit dem Stadtmarketing nicht erfolgen, behält der Beschluss vom 28.11.2013 seine Gültigkeit.

 

  1. Spätestens im Jahr 2017 ist dem Stadtrat ein Vorschlag für die weitere Zukunft des Stadtmarketings Regensburg vorzulegen.

 

   
    08.10.2014 - Ausschuss für Wirtschaft
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Vorbehaltlich der Verschmelzung der Werbegemeinschaft Regensburg e.V. mit dem Stadtmarketing Regensburg e.V. wird ab dem 1. Januar 2015 der Beitrag der Stadt Regensburg zum Stadtmarketing e.V. auf maximal 150.000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Obergrenze werden die Beiträge der Stadtmarketingmitglieder jeweils verdoppelt. Der Beitrag der Stadt für das Regionalmarketing in Höhe von ca. 8.000 Euro ist in der Gesamtsumme enthalten.

 

  1. Es wird erwartet, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate ein schlüssiges Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings vorlegt (integriertes Marketingkonzept). Hierbei sind die Schnittstellen und die Aufgabenverteilung zwischen Stadtmarketing, Aktionsgemeinschaft Altstadt, Regensburg Tourismus GmbH und weiteren Kooperationspartnern eindeutig zu klären und zu definieren.

 

  1. Diese Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Sollte die Verschmelzung der Werbegemeinschaft mit dem Stadtmarketing nicht erfolgen, behält der Beschluss vom 28.11.2013 seine Gültigkeit.

 

  1. Spätestens im Jahr 2017 ist dem Stadtrat ein Vorschlag für die weitere Zukunft des Stadtmarketings Regensburg vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

 

 

   
    23.10.2014 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Vorbehaltlich der Verschmelzung der Werbegemeinschaft Regensburg e.V. mit dem Stadtmarketing Regensburg e.V. wird ab dem 1. Januar 2015 der Beitrag der Stadt Regensburg zum Stadtmarketing e.V. auf maximal 150.000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Obergrenze werden die Beiträge der Stadtmarketingmitglieder jeweils verdoppelt. Der Beitrag der Stadt für das Regionalmarketing in Höhe von ca. 8.000 Euro ist in der Gesamtsumme enthalten.

 

  1. Es wird erwartet, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate ein schlüssiges Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings vorlegt (integriertes Marketingkonzept). Hierbei sind die Schnittstellen und die Aufgabenverteilung zwischen Stadtmarketing, Aktionsgemeinschaft Altstadt, Regensburg Tourismus GmbH und weiteren Kooperationspartnern eindeutig zu klären und zu definieren.

 

  1. Diese Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Sollte die Verschmelzung der Werbegemeinschaft mit dem Stadtmarketing nicht erfolgen, behält der Beschluss vom 28.11.2013 seine Gültigkeit.

 

  1. Spätestens im Jahr 2017 ist dem Stadtrat ein Vorschlag für die weitere Zukunft des Stadtmarketings Regensburg vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              ÖDP-Stadtratsfraktion

Ö 19  
Förderung des Einzelhandelsstandorts Altstadt
VO/14/10242/66  
Ö 20  
Verbesserung im Radwegenetz Umbau des bestehenden Radweges in der Landshuter Straße zwischen Odessaring (Osttangente) und Kirchfeldallee
Enthält Anlagen
VO/14/10296/65  
Ö 21  
Ausbau und Neugestaltung Prinzenweg
Enthält Anlagen
VO/14/10298/65