Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 232 II, Östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 232 II, Östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße, bestehend aus der Planzeichnung vom 24.07.2018 und dem Satzungstext vom 24.07.2018 für den Bereich östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße, nördlich der Heinkelstraße und westlich der Lilienthalstraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. Nr. 232 II, Östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen. |