Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V .m § 4 a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Die bei dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) bestehend aus der Planzeichnung vom 19.09.2017 mit Ergänzung vom 30.04.2019 sowie 14.12.2021 und dem Satzungstext vom 14.12.2021 für den Bereich zwischen Guerickestraße und Zeißstraße wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. Nr. 164, Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) durch die Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen. |