Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide
Enthält Anlagen
VO/23/20061/63  
Ö 3  
R_NEXT Beschluss der Smart-City-Strategie der Stadt Regensburg "Grün Gerecht Produktiv: Die Smart-City-Strategie für Regensburg" und Grundsatzmaßnahmenbeschluss zur Umsetzung der Strategie im Rahmen des Modellprojektes REGENSBURG_NEXT
Enthält Anlagen
VO/23/20053/RII  
Ö 4  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes: BP Nr. 161 Gleisdreieck - Ostheim
Enthält Anlagen
VO/23/19949/61  
Ö 5  
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/23/19974/61  
Ö 6  
83. Änderung des Flächennutzungsplanes im südlichen Bereich des Gleisdreiecks - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/23/19975/61  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-I, Landschaftsberg im Gleisdreieck - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/23/19977/61  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Für das südliche Gebiet im sogenannten „Gleisdreieck“ zwischen den Bahnlinien Regensburg – Hof, Regensburg München und Hof – München ist der einfache Bebauungsplan Nr. 161-I, Landschaftsberg im Gleisdreieck im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.05.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

   
    02.05.2023 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

  1. r das südliche Gebiet im sogenannten „Gleisdreieck“ zwischen den Bahnlinien Regensburg Hof, Regensburg München und Hof nchen ist der einfache Bebauungsplan Nr. 161-I, Landschaftsberg im Gleisdreieck im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.05.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer

Ö 8  
84. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Ostheim - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/23/19976/61  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-II, Südlich Ostheim - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/23/19978/61  
Ö 10  
Kanalsanierung "Am Sallerner Berg und Rhönstraße"
Enthält Anlagen
VO/23/20042/65  
Ö 11  
Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2023-2026; Altstadtsanierung, Förderprogramme "Lebendige Zentren" und Bayerisches Programm
Enthält Anlagen
VO/23/20038/66  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 277, Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne/Teilfläche Pionierkaserne Kenntnisnahme und Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts
Enthält Anlagen
VO/23/20083/DB1  
Ö 13  
Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd Zwischenbericht und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
VO/23/20027/61  
Ö 14  
Nördliches Bahnhofsumfeld - Grundsatzbeschluss
Enthält Anlagen
VO/23/20019/61