Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2018 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2018 beschlossen.
14.02.2019 - Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2018 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2018 beschlossen.