- Der Ferienausschuss entscheidet,
für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 55.100,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben. - Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 119.931,83 €.
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