Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2     Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Außengastronomie sowie zum Regensburger Christkindlmarkt aufgrund der Corona-Pandemie    
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Außengastronomie während der Corona-Pandemie - befristete Regelungen zur Zulässigkeit, Gestaltung und Höhe der Sondernutzungsgebühren für Freisitze ab der Saison 2020
VO/20/17166/20  
Ö 2.2  
Regensburger Christkindl- und Weihnachtsmärkte - Dezentralisierung 2020
Enthält Anlagen
VO/20/17189/32  
Ö 3  
Nachtragswirtschaftsplan 2020 der "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg"
Enthält Anlagen
VO/20/17062/D1  
Ö 4  
Änderung im Fraktionsvorstand der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
VO/20/17022/10  
Ö 5  
Überarbeitung Markomannenstraße 3 - Interimsmaßnahme für Umkleideräume - Grundsatzbeschluss
VO/20/17087/70  
Ö 6  
Neuberechnung von Beförderungsämtern
VO/20/16862/11  
Ö 7  
Entwicklungskonzept "Gewerbliche Bauflächen" für die Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/20/16493/85  
Ö 8  
Errichtung und Betrieb einer Quartiersparkierungsanlage auf dem TechCampus Maßnahmenbeschluss
Enthält Anlagen
VO/20/17111/85  
Ö 9  
Temporäre Anpassung der Entgelte Degginger aufgrund COVID-19 ab 01.10.2020 bis zur Wiederaufnahme des Normalbetriebs
VO/20/17127/85  
Ö 10  
Freigabe der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Regensburg
VO/20/17060/20  
Ö 11  
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Weitere freiwillige Leistungen
Enthält Anlagen
VO/20/17059/20  
    VORLAGE
   

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

 Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

 

 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 

   
    30.09.2020 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1.  Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

 Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

 

 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

   
    08.10.2020 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

 Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

 

 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

Ö 12  
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Stellenplan
Enthält Anlagen
VO/20/17154/20  
Ö 13  
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
Enthält Anlagen
VO/20/17153/20  
Ö 14  
Entsendung eines Kulturbeiratsmitgliedes in das Kuratorium der Regensburger Kulturstiftung der REWAG
VO/20/16902/41  
Ö 15  
Sanierung der Regensburger Straßenbahn
VO/20/17167/RIV  
Ö 16  
Vollzug der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung hier: Bestellung der sog. weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses für die nächste Amtsperiode vom 01.11.2020 bis 31.10.2023
VO/20/17074/63  
Ö 17  
Förderung der Regensburger Altstadt - Faszination Altstadt
VO/20/17049/66  
Ö 18  
Förderung des Stadtmarketing
VO/20/17106/66  
Ö 19  
Der Stadtrat unterstützt die Forderungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst; Dringlichkeitsantrag von Frau Stadträtin Freihoffer vom 07.10.2020
Enthält Anlagen
VO/20/17257/11  
Ö 20     Anfragen    
Ö 20.1  
Enthält Anlagen
Anfrage1: Global Marijuana March 2020 Fragesteller: Hr. Stadtrat Frank    
Ö 20.2  
Anfrage2: Alternative zum Silvesterfeuerwerk Fragesteller: Fr. Stadträtin Maria Simon, Hr. Stadtrat Christoph    
Ö 20.3  
Anfrage3: Weiterleitung von Stadtratspost Fragestellerin: Fr. Stadträtin Freihoffer    
Ö 20.4  
Anfrage4: Erstattung von Betreuungsaufwendungen Fragesteller: Hr. Stadtrat Christoph    
Ö 20.5  
Anfrage5: Ermessen bei Führerscheinentzug Fragesteller: Hr. Stadtrat Friedl