Der Ausschuss beschließt: 1.Der Entwurf des Regensburger Baulandmodells in der vorliegenden Fassung wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung legt das Baulandmodell zur Beschlussfassung vor, wenn das Verfahren zur Angemessenheitsprüfung und die Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzepts abgeschlossen sowie der Inhalt und die Konditionen eines Ankaufsrechts abschließend geprüft sind. 3.Bei Bebauungsplangebieten mit einer Geschossfläche von mehr als 2.500 Quadratmetern für Wohnen sind 20 Prozent der gesamten Geschossfläche für Wohnen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung für die Einkommensstufen I und II zu erstellen. Weitere 20 Prozent der gesamten Geschossfläche für Wohnen sind im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung für die Einkommensstufe III zu erstellen. Diese Regelung gilt für alle Bebauungspläne, für die nach diesem Beschluss ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. |