Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bayernhafen eine Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) entsprechend der Sachverhaltsdarstellung abzuschließen.
16.07.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bayernhafen eine Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) entsprechend der Sachverhaltsdarstellung abzuschließen.