Beschluss: - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck
überplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalti. H. v. 550.000,00 € in Form einer Verpflichtungsermächtigung zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, für den in Anlage 2 beschriebenen Einzelzweck
überplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalti. H. v. 550.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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