Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Der Haushaltsplan 2018 mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie Finanzplan 2017 – 2021 für die Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer wird zur Kenntnis genommen.
2.Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen. |