Der Ausschuss beschließt: - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 750.000 € (als Verpflichtungsermächtigung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen. |