Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, bei den städtischen Unternehmen in privater Rechtsform Gesellschafterbeschlüsse dahingehend herbeizuführen, dass für diese Unternehmen die Dienstanweisung der Stadt Regensburg für die Annahme von Belohnungen und Geschenken (in der jeweils geltenden Fassung) zur Anwendung kommt. Bezüglich der Unterbeteiligungen ist ebenfalls auf entsprechende Gesellschafterbeschlüsse hinzuwirken. 2.Hinsichtlich der Unternehmen, an denen außenstehende Mitgesellschafter beteiligt sind bzw. der Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform soll darauf hingewirkt werden, dass auch dort die Anwendung der Dienstanweisung von den zuständigen Gremien beschlossen wird. 3.Über den Vollzug ist dem Stadtrat zu berichten. |