Der Stadtrat nimmt das Konzept der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.
Der Stadtrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Fortschreibung des Konzepts der Antidiskriminierungsstelle. Der Stadtrat wird einmal im Jahr über die Fortschritte und Tätigkeiten der Antidiskriminierungsstelle informiert.
23.07.2020 - Stadtrat der Stadt Regensburg
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat nimmt das Konzept der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.
Der Stadtrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Fortschreibung des Konzepts der Antidiskriminierungsstelle. Der Stadtrat wird einmal im Jahr über die Fortschritte und Tätigkeiten der Antidiskriminierungsstelle informiert.