Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide - Veröffentlichung unzulässig, Art. 84 BayBO -
VO/13/9374/63  
Ö 3  
51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "westlich der Micheler Straße" - Entscheidung / öffentliche Auslegung § 3 (2) BauGB
Enthält Anlagen
VO/13/9260/61  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261 - westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches ddes Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord - Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/13/9261/61  
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260, beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/13/9317/61  
Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 - Donaumarkt - Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/13/9298/61  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße - Teilung des am 25.09.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147
Enthält Anlagen
VO/13/9183/61  
Ö 8  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 - Schlachthofareal / Marinaquartier - Erneute öffentl. Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
Enthält Anlagen
VO/13/9327/61  
Ö 9  
Straßenerschließung Lore-Kullmer-Straße - Westteil im Bebauungsplangebiet 101 ehemalige Nibelungenkaserne - Maßnahmenbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/13/9368/65  
Ö 10  
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Verkehrsflächen zu Eigentümerwegen
Enthält Anlagen
VO/13/9383/65  
Ö 11  
Hochwasserschutz Regensburg Planung der Abschnitte F (Gallingkofen) und H (Unterer Wöhrd) - Planungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/13/9367/65  
Ö 12  
Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
Enthält Anlagen
VO/13/9372/66  
Ö 13  
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2014 Altstadtsanierung- Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West
Enthält Anlagen
VO/13/9354/66  
Ö 14  
Spielleitplanung Eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Konzeption für die Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/13/9098/55  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.

 

3.      Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.

 

5.      Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

6.      Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.

 

 

 

   
    26.11.2013 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartierenssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.

 

3.      Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.

 

5.      Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

6.      r den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

 

 

   
    03.12.2013 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartierenssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.

 

  1. Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

  1. r den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig

 

 

   
    12.12.2013 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartierenssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.

 

3.      Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.

 

5.      Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

6.      r den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

   
    12.12.2013 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1.      Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartierenssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.

 

3.      Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.

 

5.      Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

6.      r den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Hr. Stadtrat Spieß

 

 

Ö 15  
Überdachte Fahrradstellplätze in der Innenstadt Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2013
Enthält Anlagen
VO/13/9427/61  
Ö 16  
Bericht über den Stand der Arbeiten für die Erstellung eines Markt- und Platzkonzeptes für Regensburg Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 12.11.2013
Enthält Anlagen
VO/13/9433/61  
Ö 17  
Sachstandsbericht Welterbe-Steuerungskomitee Antrag der Herren Stadträte Suttner und Graf, ödp vom 15.11.2013
Enthält Anlagen
VO/13/9434/06