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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Vollzug der Baugesetze;
Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide
- Veröffentlichung unzulässig, Art. 84 BayBO - |
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VO/13/9374/63 |
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Ö 3 |
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51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "westlich der Micheler Straße"
- Entscheidung / öffentliche Auslegung § 3 (2) BauGB |
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VO/13/9260/61 |
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Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261 - westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches ddes Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord
- Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB |
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VO/13/9261/61 |
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Ö 5 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260, beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss |
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VO/13/9317/61 |
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Ö 6 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 - Donaumarkt
- Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB |
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VO/13/9298/61 |
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Ö 7 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße
- Teilung des am 25.09.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147
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VO/13/9183/61 |
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Ö 8 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 - Schlachthofareal / Marinaquartier
- Erneute öffentl. Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
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VO/13/9327/61 |
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Ö 9 |
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Straßenerschließung Lore-Kullmer-Straße - Westteil
im Bebauungsplangebiet 101 ehemalige Nibelungenkaserne
- Maßnahmenbeschluss -
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VO/13/9368/65 |
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Ö 10 |
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung von Verkehrsflächen zu Eigentümerwegen |
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VO/13/9383/65 |
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Ö 11 |
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Hochwasserschutz Regensburg
Planung der Abschnitte F (Gallingkofen) und H (Unterer Wöhrd) -
Planungsbeschluss
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VO/13/9367/65 |
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Ö 12 |
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Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen |
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VO/13/9372/66 |
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Ö 13 |
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Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2014
Altstadtsanierung- Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West
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VO/13/9354/66 |
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Ö 14 |
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Spielleitplanung
Eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Konzeption für die Stadt Regensburg |
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VO/13/9098/55 |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen. 3. Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen. 5. Die Umsetzung von Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind. 6. Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.
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26.11.2013 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen. 3. Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen. 5. Die Umsetzung von Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind. 6. Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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03.12.2013 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.
- Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.
- Die Umsetzung von Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.
- Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Einstimmig
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12.12.2013 - Stadtrat der Stadt Regensburg |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen. 3. Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen. 5. Die Umsetzung von Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind. 6. Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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12.12.2013 - Verwaltungs- und Finanzausschuss |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen. 3. Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen. 5. Die Umsetzung von Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind. 6. Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Hr. Stadtrat Spieß
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Ö 15 |
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Überdachte Fahrradstellplätze in der Innenstadt
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2013 |
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VO/13/9427/61 |
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Ö 16 |
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Bericht über den Stand der Arbeiten für die Erstellung eines Markt- und Platzkonzeptes für Regensburg
Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 12.11.2013 |
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VO/13/9433/61 |
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Ö 17 |
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Sachstandsbericht Welterbe-Steuerungskomitee
Antrag der Herren Stadträte Suttner und Graf, ödp vom 15.11.2013 |
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VO/13/9434/06 |
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