Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
27.06.2018 - Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
28.06.2018 - Stadtrat der Stadt Regensburg
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.