Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen. |