Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vorlage des vorläufigen Jahresberichts 2017 der Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/18/14299/D1  
Ö 3  
Neustrukturierung des Bereichs Inklusion - Änderung der Geschäftsordnung des "Beirats für Menschen mit Behinderung" und Umbenennung in "Inklusionsbeirat"
Enthält Anlagen
VO/18/14357/DB1  
Ö 4  
Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14411/DB1  
Ö 5  
Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14412/DB1  
Ö 6  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14425/DB1  
Ö 7  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14426/DB1  
Ö 8  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14427/DB1  
Ö 9  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14428/DB1  
Ö 10  
Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2014; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14430/DB1  
Ö 11  
Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2014; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14431/DB1  
Ö 12  
Regensburger Wohltätigkeitsstiftung; Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14429/DB1  
Ö 13  
Hildegard Schmalzl Musikstiftung; Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14433/DB1  
Ö 14  
Aufhebung der Richtlinien zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
VO/18/14460/54  
Ö 15  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der RBD Regensburg Business Development GmbH
VO/18/14140/10  
Ö 16  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der BioPark Regensburg GmbH
VO/18/14142/10  
Ö 17  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der R-Tech GmbH
VO/18/14143/10  
Ö 18  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Tourismus GmbH
VO/18/14144/10  
Ö 19  
Neuberechnung von Beförderungsämtern
VO/18/14371/11  
Ö 20  
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14397/20  
Ö 21  
Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
VO/18/14391/33  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1)Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

2)Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 45 Euro.

3)Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4)Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.

 

 

   
    28.06.2018 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1)Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

2)Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 45 Euro.

3)Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4)Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

   
    28.06.2018 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1)Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

2)Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 45 Euro.

3)Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4)Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

 

Ö 22  
Studie höherwertiges ÖPNV-System, Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung und Systementscheidung
Enthält Anlagen
VO/18/14369/61  
Ö 23  
Umbau Stobäusplatz Maßnahmenbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/14354/65  
Ö 24  
Neubau der Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße - Langobardenstraße und Ausbau des Unterislinger Weges Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/14356/65  
Ö 25     Anfragen    
Ö 25.1  
Anfrage1: Lärmbelastungen Grieser Spitz Fragesteller: Hr. Stadtrat Suttner    
Ö 25.2  
Anfrage2: Rechnungsprüfungsausschuss Fragestellerin: Fr. Stadträtin Lorenz    
Ö 25.3  
Anfrage3: Eichenprozessionsspinner Fragesteller: Hr. Stadtrat Tahedl