Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vorlage des vorläufigen Jahresberichts 2017 der Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/18/14299/D1  
Ö 3  
Neustrukturierung des Bereichs Inklusion - Änderung der Geschäftsordnung des "Beirats für Menschen mit Behinderung" und Umbenennung in "Inklusionsbeirat"
Enthält Anlagen
VO/18/14357/DB1  
Ö 4  
Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14411/DB1  
Ö 5  
Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14412/DB1  
Ö 6  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14425/DB1  
Ö 7  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14426/DB1  
Ö 8  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14427/DB1  
Ö 9  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14428/DB1  
Ö 10  
Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2014; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14430/DB1  
Ö 11  
Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2014; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14431/DB1  
Ö 12  
Regensburger Wohltätigkeitsstiftung; Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14429/DB1  
Ö 13  
Hildegard Schmalzl Musikstiftung; Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14433/DB1  
Ö 14  
Aufhebung der Richtlinien zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
VO/18/14460/54  
Ö 15  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der RBD Regensburg Business Development GmbH
VO/18/14140/10  
Ö 16  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der BioPark Regensburg GmbH
VO/18/14142/10  
Ö 17  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der R-Tech GmbH
VO/18/14143/10  
Ö 18  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Tourismus GmbH
VO/18/14144/10  
Ö 19  
Neuberechnung von Beförderungsämtern
VO/18/14371/11  
Ö 20  
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14397/20  
Ö 21  
Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
VO/18/14391/33  
Ö 22  
Studie höherwertiges ÖPNV-System, Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung und Systementscheidung
Enthält Anlagen
VO/18/14369/61  
Ö 23  
Umbau Stobäusplatz Maßnahmenbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/14354/65  
Ö 24  
Neubau der Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße - Langobardenstraße und Ausbau des Unterislinger Weges Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/14356/65  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße – Langobardenstraße und der Ausbau des Unterislinger Weges zwischen der BAB A 3 und der Bajuwarenstraße werden entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel hergestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Autobahndirektion Südbayern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf nachfolgenden Haushaltsstellen werden Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in folgender Höhe gem. Art. 67 GO außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt:

 

- 1.6408.9507 i. H. v. 1.000.000,- €

- 1.6368.95012 i. H. v. 200.000,- €

- 1.6368.95112 i. H. v. 550.000,- €

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltsstellen:

 

- 1.6480.9599 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6309.9500 i. H. v. 650.000,- €

- 1.6900.9810 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6408.95011 i. H. v. 100.000,- €

 

   
    19.06.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt:

 

Die Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße Langobardenstraße und der Ausbau des Unterislinger Weges zwischen der BAB A 3 und der Bajuwarenstraße werden entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel hergestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Autobahndirektion Südbayern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

 

   
    28.06.2018 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:

 

Auf nachfolgenden Haushaltsstellen werden Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in folgender Höhe gem. Art. 67 GO außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt:

 

- 1.6408.9507 i. H. v. 1.000.000,- €

- 1.6368.95012 i. H. v. 200.000,- €

- 1.6368.95112 i. H. v. 550.000,- €

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltsstellen:

 

- 1.6480.9599 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6309.9500 i. H. v. 650.000,- €

- 1.6900.9810 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6408.95011 i. H. v. 100.000,- €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

 

   
    28.06.2018 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße Langobardenstraße und der Ausbau des Unterislinger Weges zwischen der BAB A 3 und der Bajuwarenstraße werden entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel hergestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Autobahndirektion Südbayern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

Auf nachfolgenden Haushaltsstellen werden Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in folgender Höhe gem. Art. 67 GO außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt:

- 1.6408.9507 i. H. v. 1.000.000,- €

- 1.6368.95012 i. H. v. 200.000,- €

- 1.6368.95112 i. H. v. 550.000,- €

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltsstellen:

- 1.6480.9599 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6309.9500 i. H. v. 650.000,- €

- 1.6900.9810 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6408.95011 i. H. v. 100.000,- €

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

 

Ö 25     Anfragen    
Ö 25.1  
Anfrage1: Lärmbelastungen Grieser Spitz Fragesteller: Hr. Stadtrat Suttner    
Ö 25.2  
Anfrage2: Rechnungsprüfungsausschuss Fragestellerin: Fr. Stadträtin Lorenz    
Ö 25.3  
Anfrage3: Eichenprozessionsspinner Fragesteller: Hr. Stadtrat Tahedl