Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vorlage des vorläufigen Jahresberichts 2017 der Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/18/14299/D1  
Ö 3  
Neustrukturierung des Bereichs Inklusion - Änderung der Geschäftsordnung des "Beirats für Menschen mit Behinderung" und Umbenennung in "Inklusionsbeirat"
Enthält Anlagen
VO/18/14357/DB1  
Ö 4  
Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14411/DB1  
Ö 5  
Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14412/DB1  
Ö 6  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14425/DB1  
Ö 7  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14426/DB1  
Ö 8  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14427/DB1  
Ö 9  
Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14428/DB1  
Ö 10  
Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2014; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14430/DB1  
Ö 11  
Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2014; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/18/14431/DB1  
Ö 12  
Regensburger Wohltätigkeitsstiftung; Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14429/DB1  
Ö 13  
Hildegard Schmalzl Musikstiftung; Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14433/DB1  
Ö 14  
Aufhebung der Richtlinien zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
VO/18/14460/54  
Ö 15  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der RBD Regensburg Business Development GmbH
VO/18/14140/10  
Ö 16  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der BioPark Regensburg GmbH
VO/18/14142/10  
Ö 17  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der R-Tech GmbH
VO/18/14143/10  
Ö 18  
Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Tourismus GmbH
VO/18/14144/10  
Ö 19  
Neuberechnung von Beförderungsämtern
VO/18/14371/11  
Ö 20  
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/18/14397/20  
Ö 21  
Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
VO/18/14391/33  
Ö 22  
Studie höherwertiges ÖPNV-System, Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung und Systementscheidung
Enthält Anlagen
VO/18/14369/61  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
  4. Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
  5. Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
  7. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.

 

   
    19.06.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
  4. Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
  5. Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
  7. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180619_planungsausschuss_fin-red (3048 KB)    
   
    28.06.2018 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
  4. Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
  5. Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
  7. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:Hr. Stadtrat Janele

 

 

Ö 23  
Umbau Stobäusplatz Maßnahmenbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/14354/65  
Ö 24  
Neubau der Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße - Langobardenstraße und Ausbau des Unterislinger Weges Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/14356/65  
Ö 25     Anfragen    
Ö 25.1  
Anfrage1: Lärmbelastungen Grieser Spitz Fragesteller: Hr. Stadtrat Suttner    
Ö 25.2  
Anfrage2: Rechnungsprüfungsausschuss Fragestellerin: Fr. Stadträtin Lorenz    
Ö 25.3  
Anfrage3: Eichenprozessionsspinner Fragesteller: Hr. Stadtrat Tahedl