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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Vorlage des vorläufigen Jahresberichts 2017 der Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg |
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VO/18/14299/D1 |
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Ö 3 |
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Neustrukturierung des Bereichs Inklusion - Änderung der Geschäftsordnung des "Beirats für Menschen mit Behinderung" und Umbenennung in "Inklusionsbeirat"
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VO/18/14357/DB1 |
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Ö 4 |
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Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Geschäftsjahr 2014;
Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem.
Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
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VO/18/14411/DB1 |
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Ö 5 |
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Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Geschäftsjahr 2014;
Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102
Abs. 3 GO
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VO/18/14412/DB1 |
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Ö 6 |
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Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Haushaltsjahr 2015;
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem.
Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
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VO/18/14425/DB1 |
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Ö 7 |
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Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Haushaltsjahr 2015;
Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102
Abs. 3 GO
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VO/18/14426/DB1 |
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Ö 8 |
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Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Haushaltsjahr 2016;
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem.
Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO
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VO/18/14427/DB1 |
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Ö 9 |
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Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Haushaltsjahr 2016;
Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102
Abs. 3 GO
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VO/18/14428/DB1 |
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Ö 10 |
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Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das
Geschäftsjahr 2014;
Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses gem.
Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
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VO/18/14430/DB1 |
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Ö 11 |
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Jahresabschluss der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das
Geschäftsjahr 2014;
Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102
Abs. 3 GO
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VO/18/14431/DB1 |
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Ö 12 |
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Regensburger Wohltätigkeitsstiftung;
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht
für das Haushaltsjahr 2017
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VO/18/14429/DB1 |
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Ö 13 |
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Hildegard Schmalzl Musikstiftung;
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht
für das Haushaltsjahr 2017
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VO/18/14433/DB1 |
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Ö 14 |
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Aufhebung der Richtlinien zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste |
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VO/18/14460/54 |
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Ö 15 |
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Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der RBD Regensburg Business Development GmbH |
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VO/18/14140/10 |
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Ö 16 |
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Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der BioPark Regensburg GmbH |
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VO/18/14142/10 |
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Ö 17 |
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Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der R-Tech GmbH |
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VO/18/14143/10 |
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Ö 18 |
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Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Tourismus GmbH |
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VO/18/14144/10 |
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Ö 19 |
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Neuberechnung von Beförderungsämtern |
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VO/18/14371/11 |
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Ö 20 |
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Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2017 |
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VO/18/14397/20 |
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Ö 21 |
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Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer |
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VO/18/14391/33 |
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Ö 22 |
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Studie höherwertiges ÖPNV-System, Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung und Systementscheidung |
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VO/18/14369/61 |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
- Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
- Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
- Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.
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19.06.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
- Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
- Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
- Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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28.06.2018 - Stadtrat der Stadt Regensburg |
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Ö 22 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
- Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
- Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
- Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:Hr. Stadtrat Janele
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Ö 23 |
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Umbau Stobäusplatz
Maßnahmenbeschluss
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VO/18/14354/65 |
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Ö 24 |
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Neubau der Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße - Langobardenstraße und Ausbau des Unterislinger Weges
Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
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VO/18/14356/65 |
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Ö 25 |
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Anfragen |
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Ö 25.1 |
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Anfrage1: Lärmbelastungen Grieser Spitz
Fragesteller: Hr. Stadtrat Suttner
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Ö 25.2 |
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Anfrage2: Rechnungsprüfungsausschuss
Fragestellerin: Fr. Stadträtin Lorenz |
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Ö 25.3 |
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Anfrage3: Eichenprozessionsspinner
Fragesteller: Hr. Stadtrat Tahedl |
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