Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Datum: Mi, 20.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Wirtschaftsplan 2020 der "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg"
Enthält Anlagen
VO/19/15992/D1  
Ö 3  
Weiterentwicklung des Stadtteilprojektes Ost; Einrichtung eines eigenständigen Stadtteilprojektes Hohes Kreuz-Ostenviertel
VO/19/16014/51  
Ö 4  
Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2019
VO/19/16037/11  
Ö 5  
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023; Investitionsprogramm 2019 bis 2023
Enthält Anlagen
VO/19/16046/20  
Ö 6  
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023; Mittelfristige Finanzplanung
Enthält Anlagen
VO/19/16090/20  
Ö 7  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Enthält Anlagen
VO/19/16016/20  
Ö 8  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Stellenplan
Enthält Anlagen
VO/19/16092/20  
Ö 9  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Enthält Anlagen
VO/19/16093/20  
Ö 10  
Bürgerhaushalt
Enthält Anlagen
VO/19/15969/20  
Ö 11  
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
VO/19/16071/20  
Ö 12  
Sanierung des Dultplatzes
VO/19/16082/32  
Ö 13  
Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids Radentscheid Regensburg
Enthält Anlagen
VO/19/16084/33  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2.Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

„Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußgänger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

   
    20.11.2019 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2. Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

 Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußnger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

zu 2.-5:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: CSU-Stadtratsfraktion

 

 

   
    21.11.2019 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2.Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußnger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zu Ziffer 1:

Zustimmung:einstimmig

 

Zu Ziffer 2 bis 5:

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:CSU-Stadtratsfraktion

 

 

Ö 14  
Neubau eines Kinderhauses mit 4 Gruppen auf dem Campus des Vereins Freie Waldorfschule Regensburg e.V.; Unterislinger Weg 32; Bauträger KVL Bauconsult München
Enthält Anlagen
VO/19/15932/52  
Ö 15  
Schadensersatzforderungen des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e. V.
VO/19/15997/52  
Ö 16  
Klärwerk Regensburg; Gründung eines Kommunalunternehmens durch die Anschlussgemeinde Stadt Maxhütte Haidhof u.a. für die dortige Abwasserbeseitigung
Enthält Anlagen
VO/19/16038/65  
Ö 17  
Angleichung der Parkplätze in städtischen Parkhäusern an SUV-Maße; Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion vom 08.10.2019
Enthält Anlagen
VO/19/16018/DB1  
Ö 18  
Bürgerhaushalt; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019
Enthält Anlagen
VO/19/16060/20