Beschluss: - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1, 2, 2 a und 2 b beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 720.000 € und im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 130.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen und Minderausgaben als auch durch eine Minder – Verpflichtungsermächtigung. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis
von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis
von der in Anlage 4 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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