Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 11.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Förderung der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie
Enthält Anlagen
VO/23/20084/51  
Ö 3  
Überarbeitung Förderprogramm Regensburg effizient - Programmteile Elektromobilität, Haushaltsgeräte, Gebäudehülle
Enthält Anlagen
VO/23/20058/D3  
Ö 4  
Kostenlose (Windel-)Abfallsäcke für Neugeborene und Personen, die von Inkontinenz betroffen sind - Evaluierung
Enthält Anlagen
VO/23/20052/31  
Ö 5  
Änderung bei der Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
VO/23/20087/10  
Ö 6  
Änderung im Fraktionsvorstand der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
VO/23/20114/10  
Ö 7  
Bericht des Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Regensburg für das Jahr 2022
VO/23/19941/16  
Ö 8  
R_NEXT Beschluss der Smart-City-Strategie der Stadt Regensburg "Grün Gerecht Produktiv: Die Smart-City-Strategie für Regensburg" und Grundsatzmaßnahmenbeschluss zur Umsetzung der Strategie im Rahmen des Modellprojektes REGENSBURG_NEXT
Enthält Anlagen
VO/23/20053/RII  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2023 Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/23/20108/20  
Ö 10  
Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
VO/23/20096/33  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1) Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

2) Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 50 Euro.

3) Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4) Bei den allgemeinen Kommunalwahlen erhalten Beisitzer/innen, die hinsichtlich der Auswertung der Stadtratswahl die Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

5) Die nach den Nrn. 1) bis 4) gewährten Erfrischungsgelder beinhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro, die auf etwaige Reisekostenansprüche nach Bundes- oder Landesrecht angerechnet wird.

6) Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.

 

   
    10.05.2023 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1) Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

2) Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 50 Euro.

3) Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4) Bei den allgemeinen Kommunalwahlen erhalten Beisitzer/innen, die hinsichtlich der Auswertung der Stadtratswahl die Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

5) Die nach den Nrn. 1) bis 4) gewährten Erfrischungsgelder beinhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro, die auf etwaige Reisekostenansprüche nach Bundes- oder Landesrecht angerechnet wird.

6) Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

   
    11.05.2023 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1) Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

2) Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 50 Euro.

3) Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4) Bei den allgemeinen Kommunalwahlen erhalten Beisitzer/innen, die hinsichtlich der Auswertung der Stadtratswahl die Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

5) Die nach den Nrn. 1) bis 4) gewährten Erfrischungsgelder beinhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro, die auf etwaige Reisekostenansprüche nach Bundes- oder Landesrecht angerechnet wird.

6) Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

Ö 11  
Enthält Anlagen
Aktualisierung Tourismuskonzept
Enthält Anlagen
VO/23/20080/RIV  
Ö 12  
Maßnahmenbeschluss für Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Marienstraße
Enthält Anlagen
VO/23/20093/52  
Ö 13  
Richtlinien der Stadt Regensburg zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG; Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege-Kostenbeitragssatzung KiTKoBS)
Enthält Anlagen
VO/23/20023/52  
Ö 14  
Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS)
Enthält Anlagen
VO/23/20088/52  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 277, Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne/Teilfläche Pionierkaserne Kenntnisnahme und Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts
Enthält Anlagen
VO/23/20083/DB1  
Ö 16  
Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd Zwischenbericht und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
VO/23/20027/61  
Ö 17  
Klärwerk Regensburg; Erneuerung der Zentrifugen-Anlage Erneuerung der Flockmittelstation
Enthält Anlagen
VO/23/20050/65  
Ö 18  
Klärwerk Regensburg; PV- Anlage zur Optimierung der Eigenstromversorgung - Grundsatzbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/23/20062/65  
Ö 19  
Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2023-2026; Altstadtsanierung, Förderprogramme "Lebendige Zentren" und Bayerisches Programm
Enthält Anlagen
VO/23/20038/66  
Ö 20  
Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in Regensburg (Sperrzeitverordnung - SpV) vom 19. Dezember 2005
Enthält Anlagen
VO/23/20156/32  
Ö 21     Anfragen    
Ö 21.1  
Anfrage1: Grünpfeile für Radfahrer/-innen Fragesteller: Herr Stadtrat Suttner    
Ö 21.2  
Anfrage2: Mitgliedschaft bei Transparency International Fragestellerin: Frau Stadträtin Maria Simon    
Ö 21.3  
Anfrage3: Verfügbarkeit von Taxis Fragestellerin: Frau Stadträtin Fuchshuber