Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 28.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:40 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Bericht und Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung in Regensburg
Enthält Anlagen
VO/22/19275/DB1  
Ö 3  
Freiwillige Leistungen - Anmietung von Gemeinschaftsräumen für Vereine, Initiativen und Selbsthilfegruppen in der Daimlerstraße 27
Enthält Anlagen
VO/22/19101/DB1  
Ö 4  
Festsetzung von Nutzungsentgelten für den Raum für Engagement am St.-Kassians-Platz 5
Enthält Anlagen
VO/22/19261/DB1  
Ö 5  
Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates
VO/22/19177/77  
Ö 6  
Spielplatzprogramm der Stadt Regensburg - Grundsatzbeschluss Sanierungen und Neubauten
VO/22/19097/55  
Ö 7  
Ausbau des Beratungsangebots "Tausend und keine Nacht"
VO/22/19152/51  
Ö 8  
Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg in Bezug auf das Verhalten in Grünanlagen und auf Spielanlagen - hier in Bezug auf das Spielen elektrisch verstärkter Musik und dem Anbringen von Slacklines
Enthält Anlagen
VO/22/19158/67  
Ö 9  
Erneuerung des Stadtparkbrunnens Sitzbänke im Rahmen der Förderung REACT-EU erweiterter Maßnahmenbeschluss
VO/22/19288/67  
Ö 10  
Besetzung des Ferienausschusses 2022
VO/22/19193/10  
Ö 11  
Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
VO/22/19248/16  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze:

 

 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen.

 

 2.2 Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von höchstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen.

 

4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren.

 

5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

   
    20.07.2022 - Personalausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze:

 

 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen.

 

 2.2 r die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von chstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen.

 

4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren.

 

5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke,

 Hr. Stadtrat Frank

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-07-20 BKPV-Gutachten_PA am 20.07.2022_3 (939 KB)    
   
    28.07.2022 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze:

 

 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen.

 

 2.2 r die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von chstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen.

 

4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren.

 

5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke,

 Hr. Stadtrat Frank

 

 

   
    28.07.2022 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze:

 

 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen.

 

 2.2 r die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von chstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen.

 

4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren.

 

5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Brücke,

 Hr. Stadtrat Frank

 

 

Ö 12  
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022 Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg
VO/22/19210/20  
Ö 13  
Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Enthält Anlagen
VO/22/19218/20  
Ö 14  
Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
VO/22/19217/20  
Ö 15  
Errichtung und Betrieb einer Quartiersparkierungsanlage auf dem TechCampus Ergänzender Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/22/19231/85  
Ö 16  
Änderung der Besetzung des Sicherheitsbeirates 2022-2024
VO/22/19234/III  
Ö 17  
Umgestaltung und Neukonzeption document Kepler Fortschreibung des Maßnahmenbeschlusses vom 22.08.2019
Enthält Anlagen
VO/22/19196/RIV  
Ö 18  
Fortführung des kostenfreien musikalischen Grundausbildungsunterrichts an Regensburger Grundschulen
Enthält Anlagen
VO/22/19086/46  
Ö 19  
Neubau eines Integrativen Kinderhauses im Baugebiet "Candis II" mit 4 Gruppen (77 Plätze); Bauherr Ferdinand Schmack GmbH
Enthält Anlagen
VO/22/18761/52  
Ö 20  
74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale nördlich und südlich der Zeißstraße - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/22/19156/61  
Ö 21  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 - Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Teilfläche-Pionier-Kaserne - Satzungsbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/22/19157/61  
Ö 22  
Kanalsanierung des Sammelkanals in der Aussiger Straße
Enthält Anlagen
VO/22/19112/65  
Ö 23  
Klärwerk Regensburg; Steigerung der Reinigungsleistung Nachrüstung mit dem S-Selekt®-Verfahren
Enthält Anlagen
VO/22/19127/65  
Ö 24  
Regensburg-Plan 2040
Enthält Anlagen
VO/22/19160/66  
Ö 25  
Regensburger Baulandmodell: Novellierung des Punktes "Bauverpflichtung"
Enthält Anlagen
VO/22/19198/66