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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Bericht und Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung in Regensburg |
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VO/22/19275/DB1 |
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Ö 3 |
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Freiwillige Leistungen - Anmietung von Gemeinschaftsräumen für Vereine, Initiativen und Selbsthilfegruppen in der Daimlerstraße 27 |
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VO/22/19101/DB1 |
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Ö 4 |
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Festsetzung von Nutzungsentgelten für den Raum für Engagement am St.-Kassians-Platz 5 |
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VO/22/19261/DB1 |
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Ö 5 |
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Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates |
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VO/22/19177/77 |
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Ö 6 |
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Spielplatzprogramm der Stadt Regensburg - Grundsatzbeschluss
Sanierungen und Neubauten
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VO/22/19097/55 |
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Ö 7 |
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Ausbau des Beratungsangebots "Tausend und keine Nacht" |
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VO/22/19152/51 |
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Ö 8 |
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Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg in Bezug auf das Verhalten in Grünanlagen und auf Spielanlagen - hier in Bezug auf das Spielen elektrisch verstärkter Musik und dem Anbringen von Slacklines |
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VO/22/19158/67 |
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Ö 9 |
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Erneuerung des Stadtparkbrunnens
Sitzbänke im Rahmen der Förderung REACT-EU
erweiterter Maßnahmenbeschluss
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VO/22/19288/67 |
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Ö 10 |
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Besetzung des Ferienausschusses 2022 |
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VO/22/19193/10 |
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Ö 11 |
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Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 und weiteres Vorgehen |
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VO/22/19248/16 |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen. 2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze: 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. 2.2 Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von höchstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen. 4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren. 5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden. |
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20.07.2022 - Personalausschuss |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: 1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen. 2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze: 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. 2.2 Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von höchstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen. 4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren. 5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, Hr. Stadtrat Frank
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28.07.2022 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: 1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen. 2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze: 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. 2.2 Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von höchstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen. 4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren. 5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, Hr. Stadtrat Frank
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28.07.2022 - Stadtrat der Stadt Regensburg |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) über die Untersuchung der Personalausgaben der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen. 2. Als Sofortmaßnahme gelten für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 folgende Grundsätze: 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern sie zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig sind oder durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. 2.2 Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Haushaltsjahr 2023 der Eckwert von höchstens 15,0 Vollzeitäquivalenten, wobei in nach dem BKPV-Bericht auffälligen Bereichen Volumenerhöhungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2022 in der Fassung des Nachtragshaushalts. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 sind keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig in den im Bericht festgestellten auffälligen Bereichen nähere Untersuchungen entsprechend den Handlungsempfehlungen des BKPV vorzunehmen. 4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch in anderen Bereichen unter einem aufgabenkritischen Untersuchungsansatz disponible Leistungen zu identifizieren. 5. Zur Erfüllung der unter vorstehenden Nrn. 3 und 4 erteilten Aufträge kann bedarfsgerecht externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, Hr. Stadtrat Frank
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Ö 12 |
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Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg |
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VO/22/19210/20 |
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Ö 13 |
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Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020;
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
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VO/22/19218/20 |
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Ö 14 |
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Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020;
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
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VO/22/19217/20 |
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Ö 15 |
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Errichtung und Betrieb einer Quartiersparkierungsanlage auf dem TechCampus
Ergänzender Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
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VO/22/19231/85 |
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Ö 16 |
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Änderung der Besetzung des Sicherheitsbeirates 2022-2024 |
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VO/22/19234/III |
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Ö 17 |
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Umgestaltung und Neukonzeption document Kepler
Fortschreibung des Maßnahmenbeschlusses vom 22.08.2019 |
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VO/22/19196/RIV |
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Ö 18 |
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Fortführung des kostenfreien musikalischen Grundausbildungsunterrichts an Regensburger Grundschulen |
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VO/22/19086/46 |
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Ö 19 |
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Neubau eines Integrativen Kinderhauses im Baugebiet "Candis II" mit 4 Gruppen (77 Plätze);
Bauherr Ferdinand Schmack GmbH |
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VO/22/18761/52 |
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Ö 20 |
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74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale nördlich und südlich der Zeißstraße
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss |
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VO/22/19156/61 |
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Ö 21 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 - Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Teilfläche-Pionier-Kaserne
- Satzungsbeschluss -
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VO/22/19157/61 |
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Ö 22 |
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Kanalsanierung des Sammelkanals in der Aussiger Straße
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VO/22/19112/65 |
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Ö 23 |
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Klärwerk Regensburg;
Steigerung der Reinigungsleistung
Nachrüstung mit dem S-Selekt®-Verfahren |
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VO/22/19127/65 |
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Ö 24 |
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Regensburg-Plan 2040 |
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VO/22/19160/66 |
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Ö 25 |
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Regensburger Baulandmodell: Novellierung des Punktes "Bauverpflichtung"
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VO/22/19198/66 |
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